Zielabweichungsverfahren

Zielabweichungsverfahren

Das Zielabweichungsverfahren stellt ein in dem Landesplanungsgesetz der Bundesländer verankertes Verfahren dar, mit dem es vor allem den planenden Kommunen, aber auch Fachplanungsbehörden möglich ist, von einem verbindlichen Ziel der Raumordnung abzuweichen. Voraussetzung dafür ist, dass die Abweichung unter raumordnerischen Gesichtspunkten vertretbar ist und die Grundzüge der Planung nicht berührt werden. Die Möglichkeit der Abweichung bedeutet, dass die Durchführung eines förmlichen Zieländerungsverfahrens, z.B. bei einem Regionalplan, nicht nötig wird. Einen Antrag auf Einleitung eines Zielabweichungsverfahrens können insbesondere die öffentlichen Stellen, Personen des Privatrechts, die für den Bund öffentliche Aufgaben durchführen, sowie die kommunalen Gebietskörperschaften stellen, die das betreffende Ziel der Raumordnung zu beachten haben. Die Ausgestaltung des Zielabweichungsverfahrens im Einzelnen bleibt den Ländern überlassen.

Quelle

Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014, http://www.arl-net.de/lexica/de/zielabweichungsverfahren?lang=en, Zugriff am 13.06.2012; durch gif modifiziert