Werbekostenbeitrag / Werbekostenumlage

Werbekostenbeitrag / Werbekostenumlage

Werbemaßnahmen werden nicht nur von einzelnen Unternehmungen durchgeführt, sondern auch von verschiedenen Agglomerationen von Handelsunternehmungen. So ist es etwa üblich, dass die Betreiber von Shopping-Centern im Rahmen ihrer Marketingumlage auch Beträge von den im Shopping-Center ansässigen Betrieben erheben, um Werbung für das Shopping-Center insgesamt durchführen zu können. Entsprechendes findet sich in Verbundgruppen oder Franchiseorganisationen sowie in lokalen Werbegemeinschaften oder Business Improvement Districts.

Quelle

Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014