»Der Begriff ´Raumordnung´ wird in unterschiedlicher Bedeutung verwendet. Es wird damit
die bestehende räumliche Ordnung eines größeren Gebietes,
eine leitbildhafte, normative Vorstellung von der Ordnung und Entwicklung eines Raumes oder
die Tätigkeit und der Einsatz von Instrumenten zu dessen leitbildgerechter Gestaltung
bezeichnet.
Die bestehende räumliche Ordnung wird häufig auch mit dem Begriffspaar Raum- und Siedlungsstruktur umschrieben. Gemeint ist damit die Verteilung der Städte, Ortschaften und Standorte von Einrichtungen im Raum, ihre Vernetzung untereinander sowie ihre Einbettung in die umgebenden Nutzungsformen und Freiräume.
Die Entwicklung von räumlichen Leitvorstellungen und der Einsatz von Instrumenten zu ihrer Umsetzung wird allgemein auch als Raumplanung bezeichnet. Raumordnung als staatliche oder regionale Aufgabe ist derjenige Teil der Raumplanung, in dem überörtliche und fachübergreifende Entwicklungsvorstellungen formuliert und durch Programme, Pläne, Handlungskonzepte und Maßnahmen umgesetzt werden. Es soll eine den gesellschaftlichen Bedürfnissen entsprechende Ordnung des räumlichen Zusammenlebens auf der Ebene von Ländern und Regionen erreicht
werden.
Als überörtliche und fachübergreifende Planung ist die Raumordnung der gemeindlichen Bauleitplanung vorgelagert und hat die Aufgabe, die unterschiedlichen Nutzungsansprüche der raumbedeutsamen Fachplanungen in räumliche Gesamtkonzepte zu integrieren. Dies betrifft vor allem den Städtebau und die Wohnungspolitik, die Verkehrsplanung und die regionale Strukturpolitik; aber auch die Fachplanungen aus dem Umweltbereich sind angesprochen, wie etwa die Landschaftsplanung oder die Wasserwirtschaft.
Im Unterschied zu den gesetzlich geregelten Aufgaben der Raumordnung spricht man von Raumordnungspolitik, wenn alle diejenigen Aktivitäten des Staates oder ihm nahe stehender Institutionen bezeichnet werden sollen, die darauf gerichtet sind, eine bestmögliche Gestaltung und Entwicklung von Räumen oder Regionen zu erreichen. Es geht dabei um die Formulierung von Leitbildern und Strategien für räumliche Arbeitsteilungen, Raumfunktionen und Raumnutzungen sowie um deren Umsetzung mit Hilfe rechtlicher, fiskalischer, wirtschaftlicher oder organisatorischer Instrumente und Maßnahmen. In diesem Sinn betreiben neben den für Raumordnung zuständigen Ressorts in Bund und Ländern auch viele andere Fachressorts, namentlich die Finanz-, Wirtschaftsund Verkehrsministerien, sowie öffentlich-rechtliche Körperschaften, wie z.B. Regionalverbände, Raumordnungspolitik.
(…)
Seit einiger Zeit wird anstatt des Begriffs Raumordnung auch die Formulierung Raumentwicklung verwendet, so zum Beispiel beim Europäischen Raumentwicklungskonzept oder bei den mit Angelegenheiten der Raumordnung befassten Ressorts oder Institutionen. Damit soll verdeutlicht werden, dass das Aufgabenverständnis der entsprechenden Stellen oder Dokumente über Ordnungsvorstellungen hinausreicht und räumliche Entwicklungskonzepte fachübergreifender Art einschließt.«
Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014, Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.): Handwörterbuch der Raumordnung. Hannover, 2005, S. 863f