Preisdifferenzierung

Preisdifferenzierung

»Von Preisdifferenzierung wird gesprochen, wenn von einem Anbieter gleiche Güter zu unterschiedlichen Preisen angeboten werden. Die Normalform der Preisdifferenzierung sind unterschiedliche Entgelte je Einheit, die Sonderform sind unterschiedliche Quantitäten der Güter. Mögliche Kriterien für eine Preisdifferenzierung sind Kundengruppen, Nachfragemengen (z.B. Mindermengenzuschläge), Absatzgebiete (z.B. Inland, Ausland),  Verwendungszwecke und Perioden (z.B. Vor-, Haupt- und Nachsaison). Preisdifferenzierung ermöglicht insbesondere Gewinnsteigerungen durch Abschöpfung von Konsumentenrente sowie eine Preisanpassung an spezifische Marktverhältnisse. Instrumente sind u.a. bestimmte Lieferungs- und Zahlungsbedingungen oder Rabatte.«(1) Dabei versteht man unter der Konsumentenrente die Differenz aus dem Preis, den der Konsument für ein Gut zu zahlen bereit ist und dem Preis, den der Konsument aufgrund der Angebots- und Nachfragesituation am Markt tatsächlich zahlen muss.

Im Einzelhandel können Filialisten regional die Preise differenzieren. Diese Maßnahme kann auch mit Hilfe verschiedener Betriebsformen durch ein Einzelhandelsunternehmen umgesetzt werden.(2)

Quelle

Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014, (1) Katalog E, 5. Aufl. Köln 2006, S. 150, (2) www.handelswissen.de