Aufgrund der hohen Entwicklungsdynamik im Einzelhandel kann sich in stärker betroffenen Kommunen ein Monitoring, d. h. eine regelmäßige Beobachtung und Überprüfung der Einzelhandelsentwicklung zum Zwecke eines Abgleiches der tatsächlichen Entwicklung mit den z.B. in einem kommunalen Einzelhandelskonzept gesetzten städtebaulichen Zielen, anbieten. Einige Städte und Gemeinden (z.B. Leipzig) praktizieren in Analogie zu der Überwachung der unvorhergesehenen nachteiligen Umweltauswirkungen gem. § 4c BauGB demnach ein »Monitoring« der Einzelhandelsentwicklung. Ziel ist in der Regel die Fortschreibung der Grundlagen für planerische Steuerungskonzepte in Bezug auf die Einzelhandelsentwicklung. Neben der Bewertung bisheriger Maßnahmen sollen Handlungserfordernisse frühzeitig erkannt werden.