Mietfläche

Mietfläche

Als Mietfläche werden solche Flächen von Gebäuden bezeichnet, die im Rahmen von Mietverträgen einem oder mehreren Nutzern zugewiesen sind. In der Regel erfolgt der Ausweis von Mietfläche in m². In manchen Fällen werden Flächen, die vermietet sind, auch als sog. (Sonder-)Mietobjekte in einer anderen Maßeinheit (z. B. Anzahl Stellplätze, (Garten-)Nutzungszeiten etc.) beschrieben.

Die Flächenberechnung ist ein wesentlicher Faktor für die Wirtschaftlichkeit einer Immobilie. Es gibt allerdings keine gesetzlich vorgeschriebene Definition, wie die Mietfläche zu ermitteln ist. Es können deshalb für ein Gebäude oder eine Wohnung unterschiedliche Flächen angegeben werden, die alle formal richtig sind.

Im internationalen Bereich kommt hinzu, dass in verschiedenen Ländern und Regionen ähnliche oder sogar gleiche Begriffe verwendet werden wie im Deutschen, diese Begriffe aber etwas ganz anderes meinen als in Deutschland. Derzeit wird versucht, durch einen internationalen Flächenermittlungsstandard (International Property Measurement Standards) zumindest eine gemeinsame Sprache zu etablieren, die den Vergleich von nach verschiedenen nationalen Flächenermittlungsstandards ermittelten Flächen ermöglicht.

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Quelle

Wohnflächenverordnung vom 25. November 2003 (BGBl. I S. 2346), § 1 Anwendungsbereich, Berechnung der Wohnfläche, Büro, Google