Der Vertrieb von Waren im Einzelhandel sowie das Angebot von gastronomischen Leistungen oder Dienstleistungen kann durch Überlassung von Lizenzen an Lizenznehmer unterstützt werden. Dabei wird festgelegt, was lizenziert werden soll (Warenzeichen und/oder Geschmacksmuster und/oder technische Schutzrechte), welcher Exklusivitätsgrad den Lizenznehmern eingeräumt wird, ob räumliche, zeitliche und sachliche Beschränkungen auferlegt werden und in welcher Höhe Lizenzgebühren zu zahlen sind. Oft findet sich eine Lizenzvergabe in Vertragshändlersystemen und Franchiseorganisationen.