Innenstadtlage

Innenstadtlage

Der Begriff »Innenstadt« wird in größeren Städten im Rahmen der verwaltungsmäßigen Gliederung als Bezeichnung für den zentral gelegenen Bezirk verwendet, z.B. Köln-Innenstadt, neben z.B. Köln- Rodenkirchen oder Köln-Mülheim. Es handelt sich dabei um das Hauptzentrum der Stadt (im Gegensatz zu seinen Nebenzentren (Stadtteilzentren).

Außerhalb der administrativen Untergliederung einer Stadt sind mit Bezug auf den Einzelhandel mit Innenstadt die zentral gelegenen Einzelhandelslagen gemeint, ohne dass hierfür genau die verwaltungsmäßig festgelegten Grenzen gelten müssen. Innenstadtlagen stehen dann neben den Einzelhandelslagen in den Vorortzentren/ Stadtteillagen, den Streulagen, den peripheren und den Sonderlagen (Standortlage nach städtebaulichem Charakter). Innenstadtlagen sind siedlungsstrukturell integrierte Raumeinheiten, welche innerhalb des zentral gelegenen, oftmals historisch gewachsenen Stadtkerns, der sog. »Innenstadt«, liegen. Bei Großstädten wird dann auch von der City-Lage gesprochen. Die räumliche Abgrenzung der City von den übrigen Bereichen (Zentren) der Innenstadt im administrativen Sinne ist nicht immer eindeutig, die Übergänge sind zum Teil fließend.

Innenstädte mit Einzelhandelslagen, die aufgrund ihres Warenangebots, ihrer Aufenthaltsqualität und ihrer Erreichbarkeit für ein breites Kundenspektrum attraktiv sind (hierbei vor allem die TOP-A-Lage und die A-Lagen) können Besucher auch von jenseits der Stadtgrenzen anziehen und verleihen der Innenstadt dann eine mindestens überörtliche Anziehungskraft.

Quelle

Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014