Handwerkshandel

Handwerkshandel

Unter Handwerkshandel wird die Einzelhandels- und eventuell auch die Großhandelstätigkeit (Einzelhandel im funktionellen Sinne, Großhandel im funktionellen Sinne) von Handwerksbetrieben verstanden. Neben den selbsterstellten Gütern werden von den Handwerksbetrieben auch fremdbezogene Güter zur Ergänzung der Produktion oder Dienstleistung abgesetzt (z.B. von Bäckern, Fleischern, Tischlern, Elektroinstallateuren, Kraftfahrzeugmechanikern, Friseuren).

Beispiele:

Mister Minit
Selbständige Metzgereien
Selbständige Bäckereien
Optiker

Quelle

Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014, Katalog E, 5. Ausgabe, Köln 2006, S.49.