Unter Handwerkshandel wird die Einzelhandels- und eventuell auch die Großhandelstätigkeit (Einzelhandel im funktionellen Sinne, Großhandel im funktionellen Sinne) von Handwerksbetrieben verstanden. Neben den selbsterstellten Gütern werden von den Handwerksbetrieben auch fremdbezogene Güter zur Ergänzung der Produktion oder Dienstleistung abgesetzt (z.B. von Bäckern, Fleischern, Tischlern, Elektroinstallateuren, Kraftfahrzeugmechanikern, Friseuren).