Handelsspanne

Handelsspanne

»Handelsspanne ist die Differenz zwischen Verkaufspreisen und Einkaufspreisen oder Einstandspreisen der abgesetzten Waren eines Handelsbetriebes (Handel im institutionellen Sinne), mit der die Handlungskosten gedeckt und Gewinne erzielt werden sollen; dabei werden auch Warenverluste (z.B. Diebstahl, Verderb) berücksichtigt.

Die Handelsspanne wird in unterschiedlicher Weise differenziert:

Nach der Bezugsgröße: Sie kann sich als Artikelspanne auf einen einzelnen Artikel, als Warengruppenspanne auf eine Warengruppe, als Betriebsspanne bzw. Betriebshandelsspanne auf die Gesamtheit aller von einem Betrieb abgesetzten Artikel oder als Branchenspanne auf die von einer Branche abgesetzten Waren beziehen. Die Artikelspanne bezieht sich entweder auf ein einzelnes Stück (Stückspanne) oder auf die während einer Periode von diesem Artikel abgesetzten Stückzahlen. Die Betriebshandelsspanne ergibt sich als Differenz zwischen dem Umsatz zu Verkaufspreisen, vermindert um die gewährten Preisnachlässe und die Mehrwertsteuer, und dem Wareneinsatz ohne Vorsteuer; der Wareneinsatz ergibt sich seinerseits aus der Summe der Einkaufsrechnungen (zuzüglich der Bezugskosten abzüglich der Lieferantenskonti sowie sonstiger Preisnachlässe der Lieferanten) und der Lagerbestandsveränderungen bzw. aus Multiplikation der verkauften Mengeneinheiten mit dem Einstandspreis (abzüglich der Lieferantenskonti sowie sonstiger Preisnachlässe). Die Bezeichnung der Handelsspanne als Rohertrag macht darauf aufmerksam, dass es sich hierbei nicht um einen Gewinn handelt, weil in der Handelsspanne die sog. Handlungskosten noch nicht berücksichtigt sind.
Als absolute oder relative Zahl: Handelsspannen können als absolute Zahl (Betragsspanne Rohertrag oder als relative Zahl (Prozentspanne, Marge), in der Regel vom Verkaufspreis oder Umsatz, ausgewiesen werden.
Nach der Basis: Wird die Handelsspanne auf den Einkaufspreis bezogen, kann auch von Kalkulationsaufschlag gesprochen werden.

In der Amtlichen Statistik wird die Handelsspanne für Branchen dargestellt und als Rohertrag bzw. als Rohertragsquote (prozentuales Verhältnis von Rohertrag zu Umsatz) bezeichnet.« (1)

Als Kalkulation wird in der Praxis die Festlegung der Handelsspanne bezeichnet. Es handelt sich dabei um die handelsspezifische Form der Preispolitik.

Quelle

Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014, (1) Katalog E, 5. Aufl. Köln 2006, S. 147