Flächennutzungsplan

Flächennutzungsplan

Bei dem Flächennutzungsplan handelt es sich um den vorbereitenden Bauleitplan einer Gemeinde. Im Flächennutzungsplan ist für das ganze Gemeindegebiet die sich aus der beabsichtigten städtebaulichen Entwicklung ergebende Art der Bodennutzung nach den voraussehbaren Bedürfnissen der Gemeinde in den Grundzügen darzustellen (§§ 5 ff BauGB). Der Flächennutzungsplan ist den Zielen der Raumordnung (Ziele der Raumordnung) anzupassen (§§ 1 Abs. 4 BauGB). Er bedarf der Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde (§ 6 Abs. 1 BauGB).

Bezüglich der baulichen Nutzung hat der Flächennutzungsplan Angaben zu den Wohnbauflächen, den gemischten Bauflächen und den Sonderbauflächen zu enthalten. Das bedeutet, dass im Flächennutzungsplan auch die für den Handel nutzbaren Flächen ausgewiesen werden. Die Einzelheiten regelt die Baunutzungsverordnung.

Quelle

Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014, Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz: Planen für Rheinland-Pfalz, Mainz, o.J. S. 43., www.handelswissen.de