Filialunternehmung

Filialunternehmung

Eine Filialunternehmung (Filialbetrieb) verfügt über mindestens fünf unter einheitlicher Leitung stehende Verkaufsfilialen an unterschiedlichen Standorten. Insbesondere sind Filialunternehmungen auf der Einzelhandelsstufe anzutreffen. Mit zehn und mehr Filialen gilt eine Filialunternehmung im Allgemeinen als Großbetriebsform des Einzelhandels (Einzelhandel im institutionellen Sinne, Betriebsform im Einzelhandel).« Die einzelnen Filialen treten unter einheitlichem Namen auf und weisen in ihrem Erscheinungsbild starke Gemeinsamkeiten auf, ohne dass sie vollständig im Marketing-Mix übereinstimmen müssen.

Quelle

Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014, Katalog E, 5. Ausgabe, Köln 2006, S. 67.