Exemplarische Fallbeispiele

Exemplarische Fallbeispiele

Umzug im Gebäude

Ein Unternehmen zieht in einem Gebäude vom ersten in den vierten Stock. Die alte und die neue Mietfläche haben jeweils eine Größe von 750 m².

Kommentar: In die Flächenumsatzstatistik wird dieser neue Mietvertrag nicht aufgenommen, da Umzüge innerhalb eines Gebäudes häufig vom Vermieter initiiert sind, um Platz für die Expansion anderer Mieter zu schaffen (siehe hierzu auch Ziffer 2.8.2).

 

Flächenerweiterung

Ein Unternehmen erweitert seine Mietfläche in einem Gebäude von 700 m² auf 900 m².

 

Kommentar: In die Flächenumsatzstatistik wird nur die Differenz von 200 m² aufgenommen, da es sich bei den bereits angemieteten 700 m² um eine Vertragsverlängerung handelt, die nicht zum Flächenumsatz gezählt wird. Auch wenn die Fläche auf einem anderen Stockwerk des Gebäudes angemietet werden würde, würden nur die zusätzlichen 200 m² zum Flächenumsatz zählen (siehe hierzu auch Fall 1 und Ziffer 2.8.2).

 

Mietvertragsverlängerungen

Der Mietvertrag eines Unternehmens endet am 30. Juni eines Jahres. Bereits Anfang Januar wird ein Makler mit der Suche nach neuen Büroflächen beauftragt. Im Februar und März besichtigt die Geschäftsführung Büroflächen, die für eine Anmietung potenziell infrage kommen. Auch mit dem Eigentümer der Mietflächen werden parallel Gespräche geführt. Ende Mai wird ein neuer Mietvertrag für die Bestandsflächen unterzeichnet, die Miete pro Quadratmeter und Monat liegt um 2 Euro unter dem bislang vereinbarten Mietniveau.

 

Kommentar: Der Mietvertrag wird trotz Einschaltung eines Maklers und des reduzierten Mietpreises nicht zum Flächenumsatz gezählt, da kein Umzug stattgefunden hat. Vertragsverlängerungen können jedoch in der Marktstatistik separat erfasst und ausgewiesen werden.

 

Umwandlung eines Untermietervertrages

Ein Unternehmen wandelt einen Untermietvertrag nach dessen auslaufen in einen Hauptmietvertrag um.

 

Kommentar: Der ursprüngliche Untermietvertrag zählte zum Flächenumsatz, der neuabgeschlossene Hauptmietvertrag wird nicht in den Flächenumsatz aufgenommen.

Quelle

Leitfaden zur Büromarktberichterstattung, © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., Juli 2015