Branche

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Sowohl der Groß- wie auch der Einzelhandel werden nach der schwerpunktmäßig geführten Warenart, z.B. Lebensmittel, Möbel, Textilien, in Geschäftszweige eingeteilt (Zweig = engl. branch). Die Branche, zu der eine Handelsunternehmung gezählt wird, bestimmt in groben Zügen den Sortimentsinhalt, dessen detaillierte Zusammensetzung zwischen Betrieben derselben Branche allerdings oft erheblich voneinander abweichen kann. Im Rahmen der statistischen Erfassungen (z.B. Umsatzsteuerstatistik) werden alle Handelsunternehmungen einem Wirtschaftszweig zugewiesen. Die Wirtschaftszweigeinteilung der Amtlichen Statistik auf der Grundlage der von der EU entwickelten NACE-Systematik ist in der Anlage 1 dargestellt. Für den Einzelhandel werden nach der Nummer 47 (für Einzelhandel) zunächst 9 Gruppen aufgelistet (z.B. 47.2 Einzelhandel mit Nahrungs- und Genussmitteln, Getränken und Tabakwaren in Verkaufsräumen), die dann jeweils in Klassen (zwei Ziffern, z.B. 47.72 Einzelhandel mit Schuhen und Lederwaren) und Unterklassen (z.B. 47.72.1 Einzelhandel mit Schuhen) weiter differenziert werden. Der Begriff »Branche« wird in der Amtlichen Statistik nicht verwendet, aufgrund des allgemeinen Sprachgebrauchs bietet es sich an, ihn mit der Einteilung in Klassen (vier Ziffern) gleich zu setzen.

In der Praxis der Marktforschung gibt es weitere Einteilungen (z.B. in die der sog. Fast Moving Consumer Goods – FMCG) oder solche, die sich an den geführten Warengruppen oder Categories des Einzelhandels orientieren (betriebliche Sortimentsgliederungen); ein Beispiel für die Unterteilung von Warengruppen des Einzelhandels aus der Marktforschung findet sich in Anlage 2. In vielen Fällen führen Handelsunternehmungen nicht nur Waren aus einer Branche, sondern aus mehreren; man spricht auch von der Branchenvermischung. So führen beispielsweise Lebensmitteldiscounter auch Textilien und Tankstellen bieten auch Lebensmittel an. Die Amtliche Statistik versucht dem Rechnung zu tragen, indem sie sich nach dem  Sortimentsschwerpunkt richtet und indem sie Mischgruppen vorgesehen hat (z.B. 47.1 Einzelhandel mit Waren verschiedener Art in Verkaufsräumen).

Quelle

Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014