Auftragsdatenverarbeitung (ADV)

Auftragsdatenverarbeitung (ADV)

Die Auftragsdatenverarbeitung (ADV) im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) ist die Erhebung, Verarbeitung oder Nutzung von personenbezogenen Daten durch einen Dienstleister in Folge des mit ihm abgeschlossenen Vertrags. Das Bundesdatenschutzgesetz regelt in §11, welche Rechte, Pflichten und Maßnahmen im Einzelnen durch Vertrag zwischen Auftraggeber (verantwortliche Stelle) und Auftragnehmer (Dienstleister) zu treffen sind.
In der Immobilienwirtschaft kann die ADV durch unterschiedliche Partien erfolgen. Details zur Anwendbarkeit z.B. der aktuellen DSGVO für Hausverwalter können z.B. auch auf https://www.datenschutz.rlp.de/de/themenfelder-themen/immobilienverwaltung-nach-der-ds-gvo/ eingesehen werden.

 

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Quelle

Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)