Anbieter, einzelhandelsnahe

Anbieter, einzelhandelsnahe

Eine Nutzung von Immobilien wird dann als »einzelhandelsnah« bezeichnet, wenn ihre Nutzer ein Angebot außerhalb des institutionellen Einzelhandels offerieren, das die Kunden des Einzelhandels in Verbindung mit ihren Einkaufsgängen nutzen (vgl. auch One-Stop-Shopping). Hierfür kommen mehrere Anbieter in Frage:

Nach der Amtlichen Statistik zählt der sog. Handwerkshandel (z.B. Bäckereien, Fleischereien, Optiker) nicht zum institutionellen Einzelhandel. Dennoch wird er von vielen Konsumenten im Rahmen von Einkäufen im Einzelhandel aufgesucht.
Das gleiche gilt für Dienstleister, wie z.B. Friseure, Banken, Reisebüros, Rechtsanwälte, Ärzte, Immobilienmakler, gastronomische Betriebe.

 

Quelle

Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014