Die A-Lage (inklusive der TOP-A-Lage) ist neben der B-Lage und der C-Lage eine Standortlage, die vor allem nach der Höhe der Passantenfrequenz bestimmt wird (Standortlagen nach Passantenfrequenz). Sie weist innerhalb eines bestimmten Bezugsraums (im Regelfall die Gesamtstadt, unter Umständen aber auch ein anders abgegrenzter Raum) die höchste Passantenfrequenz auf, die nach gif über 75% des Spitzenwertes des betreffenden Bezugsraumes liegen soll.(1) Die dabei höchst frequentierten Lagebereiche mit mehr als 95% des Spitzenwertes der Passantenfrequenz werden auch als Top A-Lage bezeichnet. Außerdem soll bei einer A-Lage gewährleistet sein, dass es sich bei den Passanten – zumindest zu großen Teilen – um solche mit Kaufbereitschaft (Kaufabsicht) handelt (Passantenqualität). Die Kaufabsicht der Passanten unterscheidet die A-Lage von anderen Orten, die ebenfalls sehr hohe Besucherfrequenzen verzeichnen, wie z.B. Verkehrsknotenpunkte oder Touristenattraktionen (Sonderlagen). Während es in Ober- und Mittelzentren in der Regel nur eine A-Lage gibt, existieren in Metropolen gelegentlich mehrere A-Lagen, aber im Regelfall nur eine TOP-A-Lage (z.B. in Berlin).
Die A-Lage ist zugleich ein räumlich begrenzter Bereich der Konsumlage. Das Mietniveau liegt zumeist unter dem der TOP-A-Lage. Es werden dauerhaft vergleichsweise hohe Einzelhandelsmieten erzielt. Leerstände treten in der Regel nur kurzfristig im Rahmen der natürlichen Mieterfluktuation auf.
Weitere Merkmalsausprägungen dieser Lagekategorie sind:
dichtester Geschäftsbesatz mit Einschluss von Magnetbetrieben,
überwiegend zahlungskräftige und -fähige Mieter, zumeist (inter-) nationale Filialisten,
alle innenstadttypischen Sortimente sind vertreten (vor allem Bekleidung, Lederwaren, Schuhe, aber auch Elektronikartikel, Glas/Porzellan/Geschenkartikel, Wohnaccessoires, Bücher/Zeitschriften); relativ ausgewogene Sortimentsstruktur mit starker Betonung modischer Sortimente,
ergänzende einzelhandelsnahe Dienstleistungen (u.a. Reisebüros, System-/Fast-Food-Gastronomie) sind räumlich gut integriert und führen nicht zu einer erheblichen Unterbrechung der Ladenfront.
Beispiele für A-Lagen (ohne den Abschnitt der TOP-A-Lage):
in Metropolen:
o Frankfurt – Zeil im Bereich Brönner Straße / Große Friedberger Straße (gleichzeitig auch I-A-Lage)
o Köln – Schildergasse im Bereich Antongasse / Krebsgasse (gleichzeitig auch I-A-Lage)
o Köln – Severinstraße im Bereich Rosenstraße / Achtergäßchen (gleichzeitig auch II-A-Lage)
in Oberzentren:
o Freiburg – Kaiser-Joseph-Straße im Bereich Bertholdstraße/ Niemensstraße (gleichzeitig auch I-A-Lage)
o Dortmund – Westenhellweg im Bereich Hansastraße/ Salzgasse (gleichzeitig auch I-A-Lage)
o Krefeld – Hochstraße im Bereich Marktstraße/ Ev. Kirchstraße (gleichzeitig auch I-A-Lage)
in Mittelzentren:
o Moers – Bereich Oberwallstraße/ Neuer Wall
o Neuss – Büchel im Bereich Vogteigasse/ Glockhammer
Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014, (1) gif (Hrsg.): Ausgesuchte Begriffs- und Lagedefinitionen der Einzelhandelsanalytik, Wiesbaden 08 / 2000, S. 21