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Wenn im Zusammenhang mit einer Immobilie ein Mietverhältnis begründet wird, dann spielt die Mietfläche eine entscheidende Rolle, zumal es eine gesetzlich verbindliche Definition der Mietfläche für gewerblich genutzte Gebäude bislang nicht gibt. Es war deshalb schon immer von besonderem Interesse, sich nicht nur mit der Miete pro Quadratmeter, sondern auch mit der Definition der Mietfläche zu befassen.
Die Mietflächendefinitionen der gif haben sich als Standard für die Mietflächenermittlung am Markt etabliert.
Die MFG definiert die Mietfläche von gewerblich vermieteten oder genutzten Gebäuden. Sie baut auf der DIN 277-1 auf. Die MF/G 2012 hatte die damals gültige DIN 277 – Grundflächen und Rauminhalte im Bauwesen – Teil 1: Hochbau, 2005 zur Grundlage. Diese DIN 277 wurde aufgrund europarechtlicher Vorgaben novelliert. Die neue DIN 277 gilt seit Januar 2016.
Hinweis: Die jetzige Novellierung der MFG erfolgt als Anpassung an die DIN 277-1, die im Januar 2016 neu veröffentlicht wurde.
Für die Vermietung von Wohnraum gibt es die Richtlinie MFW, die in gemischt genutzten Gebäuden zusammen mit der MFG anzuwenden ist. Der im Handel verwendete Begriff der Verkaufsfläche wird in der Richtlinie MFV definiert und kann aus der Mietfläche MFG über Umrechnungsfaktoren abgeleitet werden.
MF-B, April 1996; MF-H, Juli 1997; MF-G, November 2004; MF/G, Mai 2012