Messung der Passantenfrequenz in Einkaufsstraßen

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Beschreibung

Passantenmessungen werden in der Immobilienwirtschaft und im Einzelhandel seit langem durchgeführt. Zu den Interessierten zählen Makler, der Einzelhandel, Immobilieneigentümer und Investoren, Gemeinden, Banken sowie Kammern und Standortvereinigungen. Die bisherigen Messkonzepte und ihre Ergebnisse lösten häufig Kritik aus. Es wurde beobachtet, dass sich Zählergebnisse unterschiedlicher Erhebungen oft dramatisch unterscheiden. Es wurde zu Recht bemängelt, dass Ergebnisse aus traditionellen Passantenzählungen nicht vergleichbar und nicht repräsentativ seien. In der gif-Kompetenzgruppe Einzelhandel wurden deshalb Regeln für eine Vorgehensweise entwickelt, mit der der Nutzen von Zählungen für die Praxis erheblich gesteigert werden kann, indem auf das Wissen aus vorhergehenden Zählergebnissen zurückgegriffen wird.

Wenngleich heute zur Messung der Passantenfrequenz mehr und mehr lasergestützte Verfahren für eine Ganzjahresmessung eingesetzt werden, so werden auf absehbare Zeit doch auch weiterhin Passantenzählungen als Stichprobe mit Zählpersonen durchgeführt werden. Für die letztgenannte Methode gilt die vorliegende Richtlinie.

Der wesentliche Vorteil der hier vorgeschlagenen Vorgehensweise liegt darin, dass nicht nur die Zahl der Passanten für einen Zähltag ermittelt wird, sondern dass auch die Gesamtzahl der Passanten im gesamten Jahr abgeschätzt werden kann. Das erlaubt eine bessere Beurteilung von Mietsätzen und damit auch eine bessere Ableitung des Wertes einer Immobilie. Vergleiche mit anderen Standorten werden erleichtert. Die Vorgehensweise stellt für die gesamte Branche eine Novität dar. Die vorgeschlagene Vorgehensweise wird in der Richtlinie durch insgesamt 11 Regeln vorgestellt und kann von jedem genutzt werden.