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Mit einem Ruck haben die Berliner Diskussion und der schließlich erfolgreiche Volksentscheid über die beabsichtigte Sozialisierung der Wohnungen großer Immobilienunternehmen den Sozialisierungsartikel 15 im deutschen Grundgesetz (GG) aus seinem „Dornröschenschlaf“ gerissen. Eine Norm, die mehr als 70 Jahre praktisch unangewandt blieb, ist nunmehr zwischen die Fronten eines zuweilen hoch emotionalen gesellschaftspolitischen Streites geraten. Dabei fehlt jegliche Rechtsprechung, ins-besondere des Bundesverfassungsgerichts, die insoweit Leitwirkung entfalten könnte.