Während in der Industrieunternehmung die angebotenen Sachleistungen oft als Produkte bezeichnet werden und in wirtschaftswissenschaftlichen Theorien allgemein von einem Gut gesprochen wird, spricht man im Handel vorwiegend von Waren. Bei den Waren handelt es sich um bewegliche Sachgüter, die im Einzelhandel zum Verkauf angeboten werden. Warenhandelssortimente (Sortiment) werden dabei nach unterschiedlichen Kriterien gegliedert:
Nach der Aggregationsstufe innerhalb des Sortimentes kann von der Warenart, dem Warenbereich, der Artikelgruppe, dem Artikel und schließlich von der Sorte als kleinster disponierbarer Einheit gesprochen werden; es gibt aber auch andere begriffliche Systeme (vgl.Sortimentsgliederung).
Die Waren selbst können nach einer Vielzahl von Kriterien systematisiert werden, so z.B. in
Food- und Non-Food-Artikel,
Schnelldreher und Langsamdreher,
Herstellermarken und Handelsmarken (neben der sog. anonymen Waren, die nicht markiert ist),
Impulsartikel und Artikel, die Gegenstand eines habituellen oder rational gestalteten Einkaufs sind,
erklärungs- und nicht erklärungsbedürftige Artikel.
Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014, Gümbel, R.: Die Sortimentspolitik in den Betrieben des Wareneinzelhandels, Opladen 1963, S. 78 – 81.