Umsatz

Umsatz

Umsatz im Sinne von Umsatzwert (Umsatzverkaufswert, auch als Erlös bezeichnet) beinhaltet den in einer Periode (z.B. Tag, Woche, Monat, Jahr) erzielten Gesamtbetrag aus den mit Preisen bewerteten Absatzmengen eines Unternehmen an Kunden und an Betriebsangehörige sowie gesondert in Rechnung gestellte Kosten (z.B. für Fracht, Porto, Verpackung) ohne Rücksicht auf den Zahlungseingang und die Steuerpflicht. Die den Käufern gewährten Preisnachlässe (z.B. Rabatte) und Retouren sowie der Wert der zurückerstatteten Verpackungen werden entweder nicht in die Umsatzermittlung einbezogen oder vom Umsatz abgezogen. Die Erfassung des Umsatzwertes orientiert sich an den Vorschriften der ordentlichen Buchführung und denen des Umsatzsteuerrechts. Häufig wird der Umsatz in der Differenzierung mit/ohne Umsatzsteuer dargestellt. Für Gewerbetreibende, die nicht in eigenem Namen verkaufen und als Handelsvermittler Umsätze tätigen, zählen als Umsatz nur die für die Vermittlertätigkeit erzielten Provisionen und Kostenvergütungen. Umsatz kann nicht nur durch den Verkauf von Waren/Produkten erzielt werden, sondern auch mit Dienstleistungen (z.B. Reparaturen, Geräteverleih). Der Umsatzprozess kennzeichnet alle Tätigkeiten zur Erbringung von  betrieblichen Leistungen durch Beschaffung (im Sinne von Beschaffungsprozess) und Absatz (im Sinne von Absatzprozess).(1)

Mit Einzelhandelsumsatz ist der Umsatz gemeint, der durch den Absatz an Konsumenten erzielt wird. Im Regelfall wird dabei nur auf den Umsatz jener Unternehmungen abgestellt, die zum Einzelhandel im institutionellen Sinn gezählt werden. Auch Einzelhandelsunternehmen können Umsatz mit gewerblichen Kunden oder mit Gebietskörperschaften, Sozialversicherungen und privaten Organisationen ohne Erwerbszweck erzielen (z.B. im Reifenhandel oder im Handel mit Bürobedarf). Wenn auf den Einzelhandelsumsatz des gesamten Einzelhandels Bezug genommen wird, ist zu beachten, dass der in der Amtlichen Statistik ausgewiesene Umsatz der Einzelhandelsunternehmungen häufig bereinigt wird, wobei in verschiedenen Bereinigungsstufen einerseits vom Gesamtumsatz des Einzelhandels bestimmte Beträge abgezogen werden (z.B. Umsätze des Versand- und Internethandels oder der Apotheken), andererseits Umsätze wieder hinzuaddiert werden (z.B. des Lebensmittelhandwerks oder des Handels mit Kraftwagenteilen und Zubehör) – vgl. hierzu auch die Angaben unter Einzelhandel. Solche Bereinigungen müssen problemadäquat sein. Insbesondere bei den folgenden Positionen ist zu prüfen, inwieweit ihnen Relevanz zukommt:(2)

Der Handel mit PKW,

Fabrikverkäufe,

Sonstige Direktverkäufe (z.B. bei Landwirten, Weingütern etc.),

Käufe privater Haushalte in C&C-Betrieben,

E-Commerce, der nicht von Unternehmungen des institutionellen Einzelhandels ausgeht,

Automatenverkäufe,

Käufe von Inländern im Ausland.

Vorwiegend handelt es sich dabei um Umsätze, die von Nicht-Einzelhandelsunternehmungen getätigt werden (Großhandel, Land- und Forstwirtschaft, Verarbeitendes Gewerbe).

In Einzelhandelsgutachten sollten ausgewiesene Umsatzzahlen die Mehrwertsteuer enthalten, weil diese vom Konsumenten bezahlt werden muss und Teil seiner Kaufkraftverwendung darstellt. Dies gilt auch für den Ausweis von Flächenproduktivitäten (Umsatz pro m2 Verkaufsfläche).

Quelle

Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014, (1) Katalog E, 5. Ausg., S. 125