Streulage

Streulage

Streulagen sind Einzelhandelsstandorte außerhalb der Innenstadt, der Stadtteilzentren und der Sonderlagen; auch die Shopping-Center oder Fachmarkt-Agglomerationen auf der »Grünen Wiese« zählen nicht zu den Streulagen. Mithin sind jene Einzelhandelslagen als Streulagen anzusehen, in denen jeweils nur einige wenige Einzelhandelsbetriebe außerhalb der genannten Zentren ansässig sind; es kann sich um integrierte oder nicht- integrierte Lagen handeln. Handelt es sich nur um einen einzelnen Betrieb, wird auch von Solitärlage gesprochen. Einzelhandelsbetriebe in Streulage oder Solitärlage finden sich in Wohngebieten oder am Rande von Wohngebieten, aber außerhalb der zugehörigen Stadtteilzentren. Sie sind auch in  Gebieten zu finden, in denen früher ein durchgängiger Einzelhandelsbesatz bestand, heute jedoch nur noch einige Geschäfte zu finden sind.

Geschäfte in Streulage werden nicht als Zentrum (Hauptzentrum, Nebenzentrum, Nahversorgungszentrum) gesehen, sie ergänzen dieses vielmehr, ohne jedoch damit den Kern eines zentralen Versorgungsbereichs (Versorgungsbereich, zentraler) zu bilden.

Quelle

Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014