Standortlagen

Standortlagen

Einzelne Standorte für Einzelhandelsbetriebe werden Standortlagen zugeordnet, um so eine erste Qualifizierung einer Standortlage vorzunehmen. Standortlagen umfassen einzelne Straßen oder Straßenabschnitte innerhalb von innerstädtischen Einkaufsbereichen oder Stadtteilzentren mit vergleichsweise homogener Merkmalsausprägung hinsichtlich Attraktivität und Zentralität; hinzu treten verschiedene Standortlagen außerhalb dieser Zentren. Die verschiedenen Standortlagen können nach verschiedenen Kriterien gruppiert werden:

Einzelhandelslagen nach den städtebaulichen Gegebenheiten (Standortlagen nach städtebaulichen Gesichtspunkten): Innenstadtlagen, Stadtteillagen, periphere Lage,Sonderlage und Streulage (Zeile 1 in Abbildung D-1),
Standortlagen nach der preislichen bzw. qualitativen Ausrichtung: Luxuslagen, Niveaulagen, Trendlagen und Konsumlagen (Zeile 2),
entsprechend Zeile 3 der Abbildung werden die Standortlagen nach der Passantenfrequenz und deren Qualität häufig in Top-A-Lagen, A-Lagen, B-Lagen und C-Lagen bzw. IA, IB sowie IIA und IIB unterschieden.
Schließlich wird bei den Standortlagen nach administrativen Gesichtspunkten auf Einteilungen nach der Baunutzungsverordnung oder dem interkommunalen oder innerstädtischen Zentrensystem zurückgegriffen. Hierbei stehen bau- und planungsrechtliche Gesichtspunkte im Vordergrund (Genehmigungsverfahren von Einzelhandelsvorhaben (Darstellung von Verfahrensabläufen)).

Bei der Unterscheidung der verschiedenen Lagen ist jedoch zu beachten, dass die einzelnen Bereiche nicht immer gebietsscharf abgrenzbar sind, vielmehr verlaufen die räumlichen Übergänge fließend. Zudem ist die Klassifizierung von Lagebereichen nicht statisch, sie kann sich in Abhängigkeit von den Verhaltensweisen und Einschätzungen der Kunden im Zeitablauf wandeln. Eine detaillierte Klassifizierung kann in der Regel nur innerhalb bzw. beim Vergleich von großen Oberzentren oder Metropolen erfolgen. Hingegen verfügen Unter- und Mittelzentren zumeist nicht über derartig unterschiedlich ausgeprägte Angebotsstrukturen in verschiedenen Einkaufslagen. Außerdem muss das Angebot räumlich so konzentriert vorliegen, dass es den Charakter der Standortlage (aus Kundensicht) deutlich prägt.

 

Quelle

Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014