Neben der Abgrenzung von Einzelhandelsstandorten und -lagen auf Basis funktionaler und administrativer Kriterien können die Standortlagen auch nach den städtebaulichen Gegebenheiten voneinander abgegrenzt werden. Es lassen sich unterscheiden:
Innenstadtlage, in größeren Städten auch City-Lage,
Stadtteillagen (Stadtteilzentren),
Sonderlagen,
Streulagen,
Lagen am Stadtrand oder außerhalb der Stadt (Lage, periphere).
Im Rahmen von Einzelhandelskonzepten für Großstädte werden stellenweise die Standortgebiete als zentrale Versorgungsbereiche abgegrenzt und dann gelegentlich noch feiner unterteilt, etwa in:
– die City,
– das Bezirkszentrum,
– Bezirksteilzentren,
– das Stadtteilzentrum,
– das Nahversorgungszentrum.(1)