Als Sockelleerstand gelten alle Büroflächen, die mindestens drei Jahre leerstehen. Die Zuordnung zum Sockelleerstand erfolgt unabhängig von Alter, Ausstattung und Lage eines Gebäudes und umfasst sowohl einzelne Etagen/Bereiche eines ansonsten belegten Objektes als auch ganze Gebäude. Der Sockelleerstand ist eine Teilmenge des Büroleerstandes eines Marktes. Er kann als solche auch gesondert in Marktberichten ausgewiesen werden.