Sockelleerstand

Sockelleerstand

Als Sockelleerstand gelten alle Büroflächen, die mindestens drei Jahre leerstehen. Die Zuordnung zum Sockelleerstand erfolgt unabhängig von Alter, Ausstattung und Lage eines Gebäudes und umfasst sowohl einzelne Etagen/Bereiche eines ansonsten belegten Objektes als auch ganze Gebäude. Der Sockelleerstand ist eine Teilmenge des Büroleerstandes eines Marktes. Er kann als solche auch gesondert in Marktberichten ausgewiesen werden.

Quelle

Leitfaden zur Büromarktberichterstattung, © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., Juli 2015