»Das Selbstbedienungswarenhaus (SB-Warenhaus) ist ein großflächiger, meist ebenerdiger Einzelhandelsbetrieb (Einzelhandel im institutionellen Sinne), der ein umfassendes Sortiment mit einem Schwerpunkt bei Lebensmitteln ganz oder überwiegend in Selbstbedienung ohne kostenintensiven Kundendienst mit hoher Werbeaktivität (Werbung) in Dauerniedrigpreispolitik oder Sonderangebotspreispolitik (Sonderangebot, Sonderangebotspreis) anbietet.
Der Standort ist grundsätzlich autokundenorientiert,entweder isoliert oder in gewachsenen und geplanten Zentren. Die Verkaufsfläche liegt nach der Amtlichen Statistik bei mindestens 3.000 m², nach der Abgrenzung des Euro-Handelsinstituts bei mindestens 4.000 m², nach Panelinstituten bei mindestens 5.000 m².«(1) Auch die BBE Handelsberatung setzt 5.000 m² als Untergrenze an.(3) Eine Obergrenze kann schwerlich festgelegt werden; entsprechende Angaben unterscheiden sich stark und liegen bei 15.000 m² bis 20.000 m² Verkaufsfläche, gelegentlich auch darüber (vgl. auch die Angaben unter Lebensmitteleinzelhandel, Formen des).
Das SB-Warenhaus wird auch als »großer Bruder« des Verbrauchermarktes bezeichnet, weil es dessen Prinzipien auf eine größere Verkaufsfläche projiziert hat. Auf Grund des Trading-Up lassen sich die Sortimente in der Breite mit jenen der Warenhäuser vergleichen. Für großvolumige und schwergewichtige Artikel wird ein Heimzustelldienst angeboten.
Für Lebensmittel, die den Kern des Angebots darstellen, können weniger als 50 % der Gesamtverkaufsfläche bereitgestellt werden, ihr Umsatzanteil liegt aber i.d.R. über 50 %. Ein SBWarenhaus verfügt neben einer leistungsfähigen Lebensmittelabteilung über umfangreiche Non-Food-Abteilungen, deren Umsatzanteile bei ca. 35 – 50 % liegen; der Non-Food-Flächenanteil beträgt ca. 50 – 60 %.(3) Zum Sortimentsumfang und zur Verkaufsfläche vgl. auch die Angaben unter »Lebensmitteleinzelhandel, Formen des«. Auch die umfangreichen Non-Food-Abteilungen sind mit dem Einkaufswagen befahrbar.
SB-Warenhäuser bilden oft Kerne von Agglomerationen weiterer Betriebe. So siedeln sich vielfach Einzelhändler und Dienstleister des Grundbedarfs in der Vorkassenzone an (LM-Handwerk, Schreibwaren/Zeitschriften, Toto/Lotto, Reinigung, Friseur). Deshalb wird bei Ansiedlung von SBWarenhäusern in Sondergebieten auch von Gefahr der »Schleichenden Agglomeration« gesprochen.
Das SB-Warenhaus wird im englischen bzw. französischen Sprachraum als Hypermarket bzw. Hypermarché bezeichnet.
Beispiele:
Real (Metro Group)
Toom (REWE)
Globus
Kaufland (Lidl & Schwarz-Gruppe)
Marktkauf (EDEKA)
Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014, (1) Katalog E, 5. Ausgabe, Köln 2006, S. 55., (2) Lerchenmüller, M./Vochezer, R./Vogler, Th.: Lexikon Betriebsformen. Supermarkt, Discounter & CO.: Strukturen – 80 Fakten – Trends, Frankfurt a.M. 2011, S. 157f., (3) Interne Unterlagen der BBE Handelsberatung.