Risikotragfähigkeit

Risikotragfähigkeit

Beschreibung und Verwendung: Als Risikotragfähigkeit bezeichnet man den Abstand des Status quo zu dem Punkt, der als bestandsgefährdende Entwicklung angesehen werden muss. Eine bestandsgefährdende Entwicklung liegt vor, wenn Überschuldung oder Zahlungsunfähigkeit drohen. Dies ist z.B. dann gegeben, wenn Kreditvereinbarungen (Covenants) verletzt werden, die eine Kündigung von Krediten nach sich ziehen und/oder Mindestanforderungen der Fremdkapitalgeber an das Rating nicht mehr erfüllt sind.

Zur Ermittlung der Risikotragfähigkeit ist eine Risikoaggregation erforderlich, die auch Wechselwirkungen unter den einzelnen Risiken berücksichtigt. Dafür kann man eine Szenarioanalyse durchführen.

Varianten: Nach Möglichkeit sollte der Geldbetrag, der den Abstand ausdrückt, um eine Wahrscheinlichkeitsaussage ergänzt werden. Hierfür bietet sich eine Monte Carlo Simulation an. Die passenden Maße sind dann (Deviation) Value at Risk und Conditional Value at Risk. Daraus lässt sich das benötigte Eigenkapital (Risk-adjusted Capital, siehe Return on Risk-adjusted Capital) ableiten.

Managementaufgabe: Die Bedeutung der Risikotragfähigkeit geht über das Risikomanagement hinaus, daher sollten Aussagen dazu nicht nur in der Risikostrategie, sondern auch in der Unternehmensstrategie getroffen werden. Auch für das Kreditvertrags- und das Liquiditätsmanagement ist die Tragfähigkeit wichtig. Im Immobilienrisikomanagement kann die Tragfähigkeit auf Einzelengagements- und Portfolioebene eingesetzt werden.

Berechnung: mit Szenariorechnung (integrierte Planungsrechnung), möglichst ergänzt um eine Monte Carlo Simulation für die Wahrscheinlichkeitsaussage

Parameter: Grenzwert der Bestandsgefährdung, Eigenkapital, Liquidität, freie Kreditrahmen, Covenants, Mindestratingnote

Einheit= Geldeinheit

 

Quelle

Gleißner/Wolfrum (2019), Kennzahlenkatalog Immobilien-Risikomanagement © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V., Juni 2020