Regionalplanung

Regionalplanung

Bei der Regionalplanung handelt es sich um die überörtliche, überfachliche und zusammenfassende Landesplanung im Gebiet einer Region, bei der Land, Gemeindeverbände und Gemeinden zusammenwirken.

Die Regionalplanung stellt eine teilraumbezogene Stufe der Landesplanung dar und konkretisiert die landesweiten Ziele und Grundsätze räumlich und fachlich für die jeweiligen Teilräume des Landes. Hierfür erarbeitet die Regionalplanung regionale Raumordnungspläne, sog. Regionalpläne. Die Regionalplanung stellt somit eine Zwischenstufe zwischen der Raumordnung auf Ebene der Bundesländer (sog. Landesplanung) und der gemeindlichen Bauleitplanung dar.

Das Raumordnungsgesetz sieht keine bestimmte Organisationsform für die Ausgestaltung der Regionalplanung vor. Die Bundesländer haben den ihnen zugestandenen Raum sehr unterschiedlich genutzt. Grundsätzlich bestehen drei verschiedene Ausgestaltungsformen der Regionalplanung:

rein staatlich verfasste Regionalplanung, wie z.B. in Schleswig-Holstein, wo die Regionalplanung von dem zuständigen Landesministerium betrieben wird;
rein kommunal verfasste Regionalplanung, wie z.B. in Niedersachsen, wo die Regionalplanung durch die Landkreise betrieben wird, oder wie z.B. in Baden-Württemberg, wo die Regionalplanung durch eine regionale Planungsgemeinschaften betrieben wird, jedoch der staatlichen Genehmigung des zuständigen Ministeriums bedarf, um verbindlich zu werden;

sog. Mischformen, wie z.B. in NRW, wo Träger der Regionalplanung die jeweiligen Bezirksregierungen sind, die die Regionalplanung jedoch in Zusammenarbeit mit Vertretern der kommunalen Gebietskörperschaften im sog. Regionalrat betreiben.

 

 

Quelle

Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014, Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz: Planen für Rheinland-Pfalz, Mainz, o.J., S. 46.