Nahbereich

Nahbereich

Der Begriff »Nahbereich« wird mit Bezug auf den Einzelhandel unterschiedlich verwendet, bleibt jedoch z.T. unklar.

In Bezug auf die zentralörtliche Gliederung bezeichnet Nahbereich häufig den Verflechtungsbereich eines zentralen Ortes der niedrigsten Stufen (Klein- oder Grundzentren).
Im Landesentwicklungsplan Bayern wird der Nahbereich als jener Verflechtungsbereich eines zentralen Ortes angesehen, in dem der Grundbedarf der Bevölkerung gedeckt wird. Nahbereiche bestehen für zentrale Orte aller Stufen, da auch höherrangige Zentren die Funktionen zentraler Orte niedrigerer Stufen mit übernehmen (LEP A IV 1.2.3).
Bei der fachlichen Bewertung von Einzelhandelsbetrieben bzw. -standorten wird der Begriff aber häufig auch synonym für den Begriff »fußläufiger Einzugsbereich« verwendet. In diesem Zusammenhang meint Nahbereich ein Gebiet, welches funktional von einem in der Nähe verorteten Einzelhandelsbetrieb versorgt wird. Als Abgrenzungskriterien wird zumeist auf eine in zehn (Geh-)Minuten zurückzulegende Entfernung abgestellt. In der fachgutachterlichen Bewertung wird als Äquivalent zur Betrachtung der (Geh-)Minuten häufig auf eine räumliche Entfernung von 500 bzw. 700 m im Radius um einen Einzelhandelsbetrieb abgestellt. Gegebenenfalls müssen städtebauliche Gegebenheiten, z.B. städtebauliche Barrieren, berücksichtigt werden.

In der Rechtsprechung findet der Begriff zudem bei der Festlegung von zentralen Versorgungsbereichen Anwendung. Nach der Rechtsprechung des BVerwG, zuletzt bestätigt durch ein Urteil des OVG NRW vom 15.02.2012 (AZ: 10 A 1770/09), muss ein zentraler Versorgungsbereich einen über seine eigenen Grenzen hinausreichenden räumlichen Einzugsbereich mit städtebaulichem Gewicht aufweisen und somit über den unmittelbaren Nahbereich hinaus wirken. Hinweise darauf, ob der Begriff Nahbereich in diesem Zusammenhang mit ähnlichen Werten abgegrenzt werden kann wie in Bezug auf die Abgrenzung des fußläufigen Einzugsgebiets von Einzelhandelsbetrieben (s.o.), sind der Rechtsprechung nicht zu entnehmen.

Quelle

Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014