Markenartikel

Markenartikel

Ursprünglich wurden als Markenartikel nur Herstellermarkenartikel bezeichnet. Heute dagegenwerden auch Handelsmarkenartikel als Markenartikel angesehen. Gemeinsames Kennzeichen ist,dass sie mit einer individuellen Kennzeichnung versehen sind. Nach § 3 des Gesetzes über den Schutz von Marken und sonstigen Kennzeichen (MarkenG) können als Marke alle Zeichen geschützt werden, die geeignet sind, Waren oder Dienstleistungen eines Unternehmens von denjenigen anderer Unternehmen zu unterscheiden. Es kann sich dabei insbesondere um Wörter einschließlich Personennamen, Abbildungen, Buchstaben, eine Zahl, Hörzeichen, dreidimensionale Gestaltungen einschließlich der Form einer Ware oder ihrer Verpackung sowie sonstige Aufmachungen einschließlich Farben und Farbzusammenstellungen handeln. Zu einer Marke wird ein Zeichen dadurch, dass es in das Register des Deutschen Patent- und Markenamts eingetragen wird, dass es sich auch ohne Eintragung im »Verkehr« durchsetzt oder dass es nach der Pariser Verbandsübereinkunft über »notorische Bekanntheit« verfügt (§ 4 MarkenG). Marken sind also geschützte Zeichen. Es ist zwischen der Marke und dem Markenartikel zu unterscheiden.

Quelle

Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014