Loss Given Default (LGD)

Loss Given Default (LGD)

Alternative Bezeichnung: Verlustquote bei Ausfall, „1 – Recovery rate“

Beschreibung und Verwendung: Die LGD drückt aus, welchen Verlust eine Bank erleiden wird, wenn es zu einem Ausfall des Kreditnehmers kommen sollte. Sie ist abhängig von der Höhe des Vermögens, dem Wert und der Art der Kreditsicherheiten, der Rangstellung gegenüber anderen Gläubigern sowie der Effektivität der nach dem Ausfall ergriffenen Maßnahmen (z.B. Immobilienverwaltung).

Managementaufgabe: Die LGD dient wie die PD der Berechnung von Kreditverlusten. Sie kann nur mit internen Risikomodellen auf der Basis von Erfahrungswerten ermittelt werden.

Durch ihre relativ starke Stellung gegenüber dem Kreditnehmer haben Banken einige Einflussmöglichkeiten, ggf. auch schon vor dem Ausfall. Diese sind bei Immobilienunternehmen geringer. Abgesehen von der Verwertung der Mietkaution und dem Vermieterpfandrecht bleibt i.d.R. nur die Schadensbegrenzung, z.B. durch zügige Neuvermietung oder den schnellen Wechsel zu einem anderen Partner.

Berechnung: intern (mit Risikomodell)

Einheit= Prozent (zwischen 0 und 1)

 

Quelle

Schierenbeck et al. (2014), S. 304, Kennzahlenkatalog Immobilien-Risikomanagement © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e.V., Juni 2020