Landesplanung

Landesplanung

Landesplanung bedeutet (…) die raumbezogene, fachübergreifende, überörtliche Koordinierungskompetenz eines bestimmten Verwaltungsbereiches auf Landesebene zur Ordnung und Entwicklung des gesamten Staatsgebietes oder seiner Teilräume. Diese Definition trifft auch auf den Begriff ´Landesentwicklung´ zu, wobei lediglich sprachlich der Entwicklungsaspekt stärker hervorgehoben ist, was jedoch den Ordnungsaspekt keineswegs ausschließt. Auch ´Raumordnung´ ist nicht anders zu definieren, nur dass hier die Beschränkung auf das jeweilige Land nicht gegeben ist, der Begriff sich folglich für Bund und Land gleichermaßen anwenden lässt. Werden beide Begriffe als ´Raumordnung und Landesplanung´ im Verbund gebraucht, ist dies als sprachliche Verstärkung zu verstehen.

Quelle

Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014, Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.): Handwörterbuch der Raumordnung. Hannover, 2005, S. 561