Landesentwicklungsplan (LEP)

Landesentwicklungsplan (LEP)

In den Raumordnungsplänen der Landesplanung wird die angestrebte räumliche und strukturelle Entwicklung für das jeweilige Landesgebiet in den Grundzügen dargestellt. Die Bezeichnung der Pläne variiert von Bundesland zu Bundesland. Sie werden als Landesentwicklungspläne, Landesraumordnungsprogramme, Landesentwicklungsprogramme usw. bezeichnet. Pläne für Teilräume der Länder (Regionen) werden als regionale Raumordnungspläne (auch Regionalpläne) bezeichnet.

Die Aufstellungsverfahren und die inhaltliche Ausgestaltung der Raumordnungspläne weisen in den einzelnen Bundesländern zum Teil erhebliche Unterschiede auf. Daher hat der Bundesgesetzgeber mit dem im Jahre 1998 in Kraft getretenen Raumordnungsgesetz erstmalig allgemeine Vorschriften über die von den Ländern aufzustellenden Raumordnungspläne erlassen. So sollen Raumordnungspläne Festlegungen zur Raumstruktur, insbesondere zu der anzustrebenden Siedlungs-, Freiraum- und Infrastruktur sowie auch zu den raumbedeutsamen Fachplanungen, insbesondere des Umwelt-, Verkehrs- und Immissionsschutzrechts, enthalten.

Quelle

Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014, ARL Akademie für Raumforschung und Landesplanung (Hrsg.): Planungsbegriffe in Europa. Deutsch-Polnisches Handbuch der Planungsbegriffe. Hannover, 2001.