Franchisesystem

Franchisesystem

Als Franchisesystem (Franchising) wird der Verbund eines kontraktgebenden und den Verbund führenden Betriebes (Franchisegeber) mit rechtlich selbständig bleibenden Kontraktnehmern (Franchisenehmer) bezeichnet. Diese Form der Verbundgruppe dient vor allem der Zusammenarbeit im Vertrieb, zum Teil aber auch der Zusammenarbeit in der Herstellung, in der Verwaltung und in der Beschaffung. In Franchisesystemen kooperieren in der Regel Betriebe verschiedener Distributionsstufen (z.B. Hersteller mit Handelsbetrieben (Einzelhandel im institutionellen Sinne) oder Hersteller mit weiterverarbeitenden Betrieben, die zugleich Handelsfunktionen übernehmen). Sie sind durch vertikale Absatzbindungen (Vertriebsbindungen) miteinander verknüpft. Es bestehen jedoch auch Franchisesysteme unter Betrieben einer Distributionsstufe mit horizontalen Absatzbindungen. Die Franchisegeber verlangen in der Regel von den Franchisenehmern die völlige (auch namensmäßige) Unterordnung unter das Systemkonzept. Sie legen ihnen ferner Ausschließlichkeitsbindungen auf, das heißt, sie erlauben ihnen häufig nicht, sich anderen Tätigkeiten außer denen für den Franchisegeber zuzuwenden, insbesondere auch Konkurrenzprodukte in ihr Programm aufzunehmen (Exklusivvertrieb). Dafür werden den  Franchisenehmern weitgehende Rechte zugestanden, wie in der Regel ein absoluter oder relativer Gebietsschutz (Alleinvertrieb), ferner das Recht, Bekanntheit und Ruf des Systems und seiner Marken zu nutzen und an zahlreichen zentralen Dienstleistungen zu partizipieren (z.B. an EDV- Dienstleistungen, Betriebsberatung, Schulungen, überregionaler Werbung, Investitions- und Finanzierungshilfen des Franchisegebers). Für diese Rechte und Dienstleistungen haben Franchisenehmer in der Regel beim Eintritt in das System Geld- und/oder Sachmittel einzubringen und später Umsatzprovision an den Franchisegeber zu zahlen.

Ziel der Franchisegeber ist vor allem, die unternehmerische Aktivität, Einsatzbereitschaft, Kreativität und Flexibilität der Franchisenehmer für ihre Zwecke als Alternative zu einem System von Filialbetrieben (Filialunternehmung) zu nutzen. Franchising (Franchisesystem) im funktionalen Sinne findet sich in Verbundgruppen und Kooperationen wieder und wird durch ein Kontraktmarketing zwischen dem führenden Betrieb (hier Verbundgruppenzentrale) und den rechtlich selbständigen Kontraktnehmern (hier Mitglieds- und/oder Anschlusshäuser) begründet.

Beispiele:

Back-Factory
Kamps
Nordsee
Fressnapf

Quelle

Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014, Katalog E, 5. Ausgabe, Köln 2006, S. 67f.