Erzielbare Spitzenmieten

Erzielbare Spitzenmieten

Die im Folgenden definierte Miete bezieht sich auf neu abgeschlossene und nicht auf Bestandsmietverträge. Sie ist auf der Basis von Nominalmieten zu berechnen und bezieht sich auf einen Quadratmeter Mietfläche nach gif-Definition. Die Miete wird auf Monatsbasis in Euro pro Quadratmeter ausgewiesen.

Im Marktbericht sollten erzielbare Spitzenmieten veröffentlicht werden. Die festgestellte Spitzenmiete repräsentiert die erzielbare nominale Miete für eine hochwertige Vermietungsfläche von mindestens 500 m² Größe (in B-Standorten 300 m²) im besten Teilmarkt zum Berichtszeitpunkt/-zeitraum. Sie soll die Entwicklung im Spitzensegment des Marktes abbilden, selbst wenn im obersten Preissegment im Berichtszeitraum keine Mietverträge abgeschlossen wurden, d.h. sie kann auf Basis der realisierten Spitzenmiete geschätzt werden, wenn es im Berichtszeitraum keine entsprechenden Abschlüsse gab. Bei Veröffentlichungen von erzielbaren Spitzenmieten ist darauf hinzuweisen, dass es sich ggf. nicht um am Markt realisierte Mietpreisniveaus handelt.

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Quelle

Leitfaden zur Büromarktberichterstattung, © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., Juli 2015