Cash&Carry

Cash&Carry

Unter Cash&Carry-Betrieben (Großhandelsabholmärkten) versteht man eine Betriebsform des Großhandels, bei der die Kunden nach dem Prinzip der Selbstbedienung die gewünschten Produkte in einem Markt selbst zusammenstellen, bezahlen und abtransportieren. Das Leistungsangebot richtet sich überwiegend an gewerbliche Kunden und institutionelle Großverbraucher, wie z.B. Krankenhäuser. Gelegentlich werden von den Kunden, die Zutritt zu den Verkaufsstellen mit einem Einkaufsausweis nur erhalten, wenn sie nachgewiesen haben, dass sie einer unternehmerischen Tätigkeit nachgehen, auch Güter für den privaten Verbrauch erworben. Insofern werden die Cash&Carry-Betriebe zwar nicht zum institutionellen Einzelhandel gezählt, übernehmen aber in begrenztem Maß Funktionen der Versorgung der Endverbraucher mit Waren i.S. von »retail«.

Beispiele:

Metro
Edeka C&C
Fegro / Selgros
SB-Zentralmarkt
Ratio C&C

Quelle

Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014, METRO AG (Hrsg.): Metro-Handelslexikon 2010-2011. Düsseldorf, 2010, S. 104