Büroflächenumsatz

Büroflächenumsatz

Der Flächenumsatz ist die Summe aller Flächen, die in einem definierten (Teil-)Markt für Büroimmobilien innerhalb einer bestimmten Zeiteinheit neuvermietet, an Eigennutzer verkauft oder von Eigennutzern für sich selbst errichtet werden. Für die Erfassung der Vermietungsumsätze gilt der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, auch wenn dieser ggf. konditioniert ist und nicht das Einzugsdatum des Mieters ist. Es spielt keine Rolle, ob die Flächen bezugsfertig sind oder erst ausgebaut bzw. errichtet werden müssen. Dies gilt auch bei im Vertrag genannten aufschiebenden Bedingungen.

Für die Erfassung von eigengenutzten Flächen gilt der Zeitpunkt des Vertragsabschlusses, sofern es sich um den Kauf eines bestehenden oder im Bau befindlichen Bürogebäudes handelt. Bei Projektentwicklungen für die Eigennutzung ist der tatsächliche Baubeginn für die Zuordnung entscheidend (Beginn der Bodenarbeiten).

Besonderheiten der Zuordnung zum Flächenumsatz

a. Für den Flächenumsatz sind auch (Unter-)Vermietungen innerhalb von Hauptmietverträgen oder eigengenutzten Objekten zu erfassen.

b. Interimsanmietungen zählen zum Flächenumsatz

c. Mietvertragsverlängerungen werden nur dann als Flächenumsatz erfasst, wenn die angemietete Bürofläche größer als die bisher genutzte Fläche ist. Als Flächenumsatz wird in diesem Fall nur die Anmietung der zusätzlichen Mietflächen berücksichtigt .

d.Bei Umzügen innerhalb eines Gebäudes werden nur die zusätzlichen angemieteten Flächen zum Flächenumsatz gezählt

Folgende Sachverhalte werden nicht zum Flächenumsatz gezählt:

Über die oben genannten Ausnahmen (Ziffer 2.8.1) hinaus wird die Verlängerung oder Erneuerung von Bestandsmietverträgen nicht als Flächenumsatz gewertet.

Auch im Falle von Sanierungen, bei denen der/die Nutzer das Gebäude zeitweise verlassen und mit der Fertigstellung der Sanierung wieder in das Ursprungsgebäude zurückkehren, wird die Rückkehr nicht als Flächenumsatz gezählt (jedoch die Interimsanmietung – vgl. Ziffer 2.8.2 b).

Nicht zum Flächenumsatz zählen Flächen, die bereits vor dem Kauf vom neuen Eigentümer angemietet waren sowie Sale-and-Lease-Back-Transaktionen.

 Ebenso werden Generalmietverträge nicht als Flächenumsatz erfasst.

Auch alle Schein-Umsätze, die sich bei Eigennutzern/Mietern durch Umstrukturierungen, Ausgliederungen, Umfirmierungen etc. ergeben können, werden nicht als Büroflächenumsatz erfasst.

Verlängerung oder Erneuerung von Büromietverträgen können jedoch als eigenständige Kategorie erfasst und veröffentlicht werden.

Quelle

Leitfaden zur Büromarktberichterstattung, © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., Juli 2015