Als Büroflächenbestand gilt die Gesamtfläche der fertiggestellten (genutzten und leerstehenden) Büroflächen zuzüglich der im Bau befindlichen Büroflächen gemäß gif-Definition, die innerhalb der nächsten drei Monate bezugsfähig sein können. Nicht zum Büroflächenbestand zählen leerstehende Flächen, die sich in Gebäuden befinden, die freigezogen werden.