Büroerwerbstätige

Büroerwerbstätige

Büroerwerbstätige sind Erwerbstätige, die Schreibtischarbeiten verrichten und dabei Büroflächen in Anspruch nehmen. Hierzu zählen sozialversicherungspflichtig Beschäftigte, Selbstständige und Beamte.

Da es in Deutschland keine amtliche Statistik gibt, die die Zahl der Büroerwerbstätigen erfasst, müssen diese Zahlen geschätzt werden. Im Rahmen ihrer Dissertation hat M. Dobberstein 1997 eine nachvollziehbare Methode zur Schätzung von Bürobeschäftigten entwickelt. In Anlehnung an diese Dissertation empfiehlt die gif-Kompetenzgruppe Immobilienmarkt-Research zur Berechnung der Büroerwerbstätigen die Zahl der sozialversicherungspflichtig (SVP) Beschäftigten, der Selbstständigen und der Beamten mit den von Dobberstein ermittelten Bürobeschäftigtenquoten zu errechnen.

a. Für die SVP-Beschäftigten ist die Quote nach Berufsklassifikationen maßgeblich. Basis sind berufsgruppengenaue Quoten der SVP-Beschäftigten nach der Methode von Dobberstein (M. Dobberstein, Bürobeschäftige – Entwicklung einer Methode zur Schätzung der Bürobeschäftigen im Rahmen von Büroflächennachfrageprognosen, Dissertation, Dortmund 1997). Die gültige Berufsklassifikation kann bei der Bundesanstalt für Arbeit (vom Datenzentrum Statistik: Statistik-Datenzentrum@arbeitsagentur.de) angefordert werden.

Die von Dobberstein verwendete Klassifizierung der Berufe in der Fassung von 1975 (KldB 1975) wurde (seinerzeit) vom Statistischen Bundesamt unter Mitwirkung der Bundesagentur für Arbeit entwickelt. Um neue Berufsbilder in Deutschland abbilden zu können, wird die Klassifizierung der Berufe (KldB) regelmäßig angepasst.

Dementsprechend sind bei der Berechnung der SVP-Bürobeschäftigten nach der Dobberstein-Methode (ältere Klassifikation) die von der Bundesagentur für Arbeit veröffentlichten Umsteigeschlüssel der aktuellen Klassifikation zu verwenden (http://tinyurl.com/umsteiger). Die Liste von Dobberstein befindet sich im Anhang dieser Unterlage.

b.  Für die Selbstständigen wird eine Quote von 30 % empfohlen. Die Zahl der Selbstständigen wird im Rahmen des Mikrozensus veröffentlicht und kann bei den Statistischen Landesämtern abgerufen werden. Sie liegt allerdings nur auf Anpassungsschichtebene (i.d.R. zwei bis drei Kreise mit zusammen durchschnittlich 500.000 Einwohnern) vor.

c. Für  die  Beamten  wird,  ebenfalls in Anlehnung an Dobberstein, eine Quote von 50 % empfohlen. Die Zahl der Beamten kann der Personalstandstatistik des Bundes entnommen und bei den Statistischen Landesämtern bzw. der Regionaldatenbank Deutschland (https://www.regionalstatistik.de) abgerufen werden.

Quelle