Bestandsveränderung

Bestandsveränderung

Büroflächen, für die

    eine umfassende Sanierung (mit vollständiger Räumung und einer geplanten Umbauzeit von mehr als drei Monaten),
    eine andere Nutzung (z.B. Wohnen, Hotel, Handel etc.) oder
    ein Abriss

vorgesehen ist, werden aus dem Büroflächenbestand herausgenommen (siehe hierzu auch Ziffer 3.1). Die freiwerdenden Flächen werden mit dem Leerzug aus dem Büroflächenbestand ausgebucht und daher auch nicht als Leerstand berücksichtigt.

Neue bzw. nach einer Sanierung wieder auf den Markt kommende Flächen werden, wenn sie innerhalb von drei Monaten bezugsfähig sein können, zum Büroflächenbestand gezählt. Sofern diese Flächen verfügbar sind, werden sie auch zum Leerstand (gemäß Ziffer 3.1) gezählt.

Sind die Büroflächen nicht innerhalb von drei Monaten bezugsfähig, werden sie als »Flächen im Bau« gemäß Ziffer 3.2 oder als »Pipeline« gemäß Ziffer 3.3 geführt.

 

Quelle

Leitfaden zur Büromarktberichterstattung, © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., Juli 2015