Bebauungsplan

Bebauungsplan

Bei einem Bebauungsplan handelt es sich um den verbindlichen Bauleitplan (Bauleitplanung) einer kommunalen Gebietskörperschaft. Er enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen für die städtebauliche Ordnung«.(1) »Bebauungspläne sind i. d. R. aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln (§§ 8 ff BauGB) und wie die Flächennutzungspläne den Zielen der Raumordnung anzupassen (§ 1 Abs. 4 BauGB). Ein aus dem Flächennutzungsplan entwickelter Bebauungsplan bedarf weder der Genehmigung noch einer Anzeige«.(1) »Der Bebauungsplan legt fest, was, wo, und wie gebaut werden darf.«(2)

Es können verschiedene Arten von Bebauungsplänen unterschieden werden: »Ein qualifizierter Bebauungsplan bestimmt (…) allein die Kriterien für die planungsrechtliche Zulässigkeit von Vorhaben.« Auch im Geltungsbereich vorhabenbezogener Bebauungspläne (…) richtet sich die Zulässigkeit von Vorhaben (…) allein nach den Planfestsetzungen(…).« »Im Geltungsbereich sonstiger (einfacher) Bebauungspläne bestimmt sich die Zulässigkeit (…) gleichfalls nach den Festsetzungen des Bebauungsplans und im Übrigen nach den Regelungen der §§ 34 oder 35.«(2)

Quelle

Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014, (1) Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz (o.J.): Planen für Rheinland-Pfalz, Mainz, S. 43., (2) Kuschnerus, Ulrich: Der sachgerechte Bebauungsplan. 4. Auflage, Bonn 2010, S. 22.