Unter einer Agglomeration von Einzelhandelsbetrieben ist die Ansammlung von Einzelhandelsgeschäften in einer Straße, einer Zone oder in einem Einkaufszentrum zu verstehen.
In vielen Fällen stehen die Betriebe in einer Agglomeration in einem räumlich-funktionalen Zusammenhang. Die Agglomeration wird als mögliche Einkaufsdestination im Vergleich zu anderen Einkaufsorten insbesondere auch deswegen gewählt, weil sich hier eine Ansammlung von Einzelhandelsgeschäften befindet, die ein One-Stop-Shopping erlauben. Es können Einkäufe in mehreren benachbarten Geschäften durchgeführt werden, außerdem lassen sich die Angebote mehrerer Geschäfte relativ mühelos vergleichen. In solchen Agglomerationen sind häufig auch Betriebe anderer Wirtschaftsgruppen vorzufinden (z.B. Gastronomiebetriebe, Telekommunikationsanbieter etc.).
Die Agglomeration der Betriebe führt durch die vergrößerte Auswahl an Produkten und Dienstleistungen zu einer erhöhten Anziehungskraft des entsprechenden räumlichen Bereiches als Einkaufsdestination, also einer Erhöhung der Kundenfrequenz, und erhöht damit die Chance auf ein größeres Absatzpotenzial für die zugehörigen Betriebe.
Die Landes- und Regionalplanung versucht, bestimmten Agglomerationen entgegen zu wirken, z.B. der Ansiedlung mehrerer Betriebe mit zentrenrelevanten Sortimenten, die für sich genommen nicht großflächig sind, in der Summe jedoch Auswirkungen wie großflächige Einzelhandelsbetriebe haben.(1) Nähere Ausführungen zu den raumordnerischen und städtebaulichen Aspekten finden sich unter »Einzelhandelsagglomeration und Großflächigkeit«.
Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014, (1) Vgl. etwa Landesentwicklungsprogramm III Rheinland-Pfalz, Ziff. 3.4.1.3; Regionalplan Stuttgart v. 09.07.2008, Ziff. 2.7.11.