Bei einem Sozialmarkt handelt es sich um einen kleinflächigen, gemeinnützig ausgerichteten Einzelhandelsbetrieb, der ein eng begrenztes Sortiment an Waren des täglichen Bedarfs zu symbolischen Preisen vorwiegend in Selbstbedienung anbietet. Zum Einkauf sind ausschließlich finanziell schwach ausgestattete Personen berechtigt. Die Ware wird von Handels- und Industrieunternehmen kostenfrei zur Verfügung gestellt, da sie auf Grund kleinerer Mängel oder Überschussproduktion nicht mehr im regulären Handel verkäuflich, aber dennoch zum Verzehr geeignet ist.