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Die MF/W baut auf dem Definitionsvorrat der DIN 277 (Februar 2005) auf, deren Grundflächenarten die Basis für die Gliederung der MF/W bilden. Bei der DIN 277 handelt es sich nicht um eine Mietflächendefinition, sondern sie befasst sich mit den Grundflächen und Rauminhalten von Gebäuden. Die Richtlinie MF/W geht darüber hinaus, indem sie festlegt, welche dieser Grundflächen als Mietfläche anrechenbar sind. Außerdem wird die anteilige Nutzung von Gemeinschaftsräumen geregelt. Aus diesem Grund wird zwischen vollständig und anteilig zuordenbaren Mietflächen unterschieden.
Für die Vermietung von Wohnraum wurde die Richtlinie MF/W entwickelt, die in gemischt genutzten Gebäuden zusammen mit der MF/G-2012 anzuwenden ist.