»Verkaufspreis, auch als Verkaufsrechnungspreis bezeichnet, ist der dem Abnehmer in Rechnung gestellte Preis. Er bezieht sich ausdrücklich oder stillschweigend auf eine der Preisstellungsklauseln (z.B. Incoterms Handelsklauseln) in der Reihe von „EXW = ex works / ab Werk“ bis hin zu den DKlauseln (Ankunftsklauseln) im Betrieb des Leistungsempfängers. Er kann auch warenbezogene Dienstleistungen beim Abnehmer umfassen. Zunehmend werden solche Dienstleistungen (z.B. Verpacken, Merchandising, Recycling jedoch außerhalb der Warenkontrakte gesondert in Rechnung gestellt. Danach entstehen getrennte Verkaufspreise für Waren und warennahe Dienstleistungen. Ein Gesamtverkaufspreis für eine Ware bei Abschlüssen oder Lieferungen mehrerer Waren oder bei getrennter Berechnung warennaher Dienstleistungen für mehrere Waren lässt sich oft nicht eindeutig ermitteln.«