Verbundgruppe

Verbundgruppe

Verbundgruppe ist ein Sammelbegriff für Zusammenschlüsse rechtlich selbständiger Unternehmen zum Zwecke der zwischenbetrieblichen Kooperation. Die Zusammenarbeit kann in der Beschaffung, im Absatz, im Investitions- und Finanzbereich und in der Verwaltung erfolgen. Trägerbetriebe sind Verbundgruppenzentralen, meist in der Rechtsform der Genossenschaft, der GmbH oder der AG. Zu den Verbundgruppen zählen Einkaufsgemeinschaften des Groß- und Einzelhandels (Einzelhandel im institutionellen Sinne), des Handwerks und des Dienstleistungssektors sowie Freiwillige Ketten.

Ziel der Verbundgruppen ist es, die Leistungs- und Wettbewerbsfähigkeit der Mitglieder zu stärken und so zu deren Existenzsicherung beizutragen. Das Aufgabenspektrum der Verbundgruppen ist sehr unterschiedlich. Verbundgruppenzentralen beschaffen Waren im Eigengeschäft und setzen sie an Mitglieder ab. Verbreitet sind mit dem Warengeschäft verbundene Leistungen der Verbundgruppenzentralen für ihre Mitglieder (z.B. die Entwicklung und Förderung von Handelsmarken, die Durchführung von Sonderpreisaktionen, Musterungen und die Übernahme von Delkredere und  Zentralregulierung). Vielfach gehen die Leistungen auch über das Warengeschäft (Großhandels-funktion) hinaus. So werden z.B.  Betriebsformenkonzepte (Betriebsform im Handel) entwickelt, Einrichtungsgegenstände und Kassensysteme beschafft, Betriebsvergleiche durchgeführt und Aufgaben der Datenverarbeitung, der Beratung sowie der Schulung übernommen.

Verbundgruppenzentralen betreiben neben der Betreuung ihrer Mitglieder oftmals auch eigene Unternehmen (Regiebetriebe im Handel), insbesondere im Einzelhandel. Zunehmend agieren Verbundgruppenzentralen auch als Kontraktgeber (Franchisegeber) in Franchisesystemen, die parallel betrieben werden.

Der früher häufiger verwendete Begriff »Einkaufsgemeinschaft« wird heute seltener verwendet, weil das Leistungsprogramm der Verbundgruppenzentrale im Regelfall weit über den gemeinsamen Einkauf hinausgeht.

Verbundgruppen im hier beschriebenen Sinn sind von Freiwilligen Ketten zu unterscheiden.

Beispiele:

Edeka
Hagebau
Vedes

Quelle

Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014, Katalog E, 5. Ausgabe, Köln 2006, S. 72f.