Beschreibung: Die Tilgungsmoglichkeit beschreibt die Moglichkeit – uber die im Kreditvertrag zwischen Kreditgeber und Kreditnehmer fest vereinbarten Leistungsraten hinaus – einen Anteil eines Kredits ohne Vorfalligkeitsentschadigung fruher zu tilgen. Die maximale Tilgungsmoglichkeit wird i.d.R. in Form von Hochstgrenzen als jahrlicher Prozentsatz der ursprunglichen Kreditsumme ausgedruckt (zum Beispiel 5 % der ursprunglichen Darlehenssumme pro Jahr oder maximal 50 % der Darlehenssumme wahrend der Zinsbindungsfrist). Hierdurch kann die Gesamtlaufzeit des Darlehens verkurzt oder die regelmaßigen Darlehensraten gesenkt werden.