Rabatt

Rabatt

»Der Rabatt ist ein Nachlass von einem allgemein angekündigten oder geforderten Verkaufspreis, mit dessen Hilfe bestimmte Leistungen der Käufer abgegolten oder bestimmte Käufergruppen differenziert behandelt werden. Es existieren verschiedene Rabattarten:

Geld- und Warenrabatt: Zumeist wird der Rabatt als Geld-(Bar-)rabatt gewährt, aber auch als Naturalrabatt in der Form, dass mehr Ware geliefert als berechnet wird (z.B. Einführungsrabatt).
Funktions-, Grund- oder Stufenrabatt: Den verschiedenen Handelsstufen (Großhandel und Einzelhandel) werden unterschiedliche Rabatte eingeräumt.
Mengenrabatt: Bei Abnahme größerer Mengen wird in der Regel ein gestaffelter Rabatt eingeräumt. Wird der Mengenrabatt am Ende einer Periode (zumeist ein Jahr) abgerechnet (Bonus), so erfüllt er zugleich die Aufgabe des Treuerabattes. Oft wird ein Bonus neben dem bei Lieferung abgerechneten Mengenrabatt gewährt.
Verbraucher-(Einzelhandels-)rabatt: Bis zum Jahr 2001 geregelt im Gesetz über Preisnachlässe (Rabattgesetz), das ersatzlos gestrichen wurde.
Sonderrabatte: z.B. Frühbezugsrabatt, Behördenrabatt, Weiterverarbeiterrabatt (z.B. Schneiderin bei Stoffkäufen im Einzelhandel), Jubiläumsrabatt, Personalrabatt.« (1)

Bei der Rabattierung handelt es sich um den in der Praxis vorwiegend für die verschiedenen Formen der Preisdifferenzierung verwendeten Begriff.

Quelle

Definitionen zur Einzelhandelsanalyse © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., 01. Februar 2014, (1) Katalog E, 5. Aufl. Köln 2006, S. 155