Marktgebiet

Marktgebiet

Da namensgleiche Marktgebiete je nach berichterstattendem Haus unterschiedlich definiert sein können (beim Marktgebiet Berlin beispielsweise inkl. oder exkl. der Umlandgemeinden wie Potsdam oder Schönefeld), sollten entsprechende Büromarktkennziffern nicht nur für das im Bericht definierte Marktgebiet ausgewiesen werden, sondern zusätzlich auch für die jeweils namensgebende Stadt in ihrer administrativen Abgrenzung, um die Vergleichbarkeit und Transparenz der Marktberichterstattung zu erhöhen.

Quelle

Leitfaden zur Büromarktberichterstattung, © gif Gesellschaft für Immobilienwirtschaftliche Forschung e. V., Juli 2015